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ErwG 95 - Unterstützung durch Auftragsverarbeiter


Der Auftragsverarbeiter sollte erforderlichenfalls den Verantwortlichen auf Anfrage bei der Gewährleistung der Einhaltung der sich aus der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde ergebenden Auflagen unterstützen.

Querverweise

Art. 36 DSGVO – Vorherige Konsultation


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