ErwG 27 - Keine Anwendung auf Daten Verstorbener
1Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener. 2Die Mitgliedstaaten können Vorschriften für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verstorbener vorsehen.
1Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener. 2Die Mitgliedstaaten können Vorschriften für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verstorbener vorsehen.