Kapitel 4 BDSG - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
- § 62 BDSG Auftragsverarbeitung
- § 63 BDSG Gemeinsam Verantwortliche
- § 64 BDSG Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
- § 65 BDSG Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten
- § 66 BDSG Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- § 67 BDSG Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- § 68 BDSG Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten
- § 69 BDSG Anhörung der oder des Bundesbeauftragten
- § 70 BDSG Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- § 71 BDSG Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- § 72 BDSG Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen
- § 73 BDSG Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen
- § 74 BDSG Verfahren bei Übermittlungen
- § 75 BDSG Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung
- § 76 BDSG Protokollierung
- § 77 BDSG Vertrauliche Meldung von Verstößen