Skip to content
Datenschutz-Manager-24Datenschutz-Manager-24
  • DSGVO
  • ErwG
  • BDSG
  • TTDSG
  • Infothek

§ 41 BDSG
Übersicht
§ 43 BDSG

§ 42 BDSG - Strafvorschriften


  1. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich nicht allgemein
    zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein,

    1. einem Dritten übermittelt oder
    2. auf andere Art und Weise zugänglich macht

    und hierbei gewerbsmäßig handelt.

  2. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,

    1. ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder
    2. durch unrichtige Angaben erschleicht

    und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.

  3. 1Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. 2Antragsberechtigt sind die betroffene Person, der Verantwortliche, die oder der Bundesbeauftragte und die Aufsichtsbehörde.
  4. Eine Meldung nach Artikel 33 der Verordnung (EU) 2016/679 oder eine Benachrichtigung nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 darf in einem Strafverfahren gegen den Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden oder seine in § 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden verwendet werden.

Fußnote
(+++ § 42: zur Anwendung vgl. § 84 +++)
(+++ § 42 Abs. 4: zur Anwendung vgl. § 65 Abs. 7 u. § 66 Abs. 6 +++)

Querverweise

Art. 84 DSGVO – Sanktionen
Infothek – Datenschutzverstoß


§ 41 BDSG
Übersicht
§ 43 BDSG

Abonnieren Sie unseren
Datenschutz-Newsletter

News, Fachbeiträge und Urteile
kostenlos und jederzeit abbestellbar

Jetzt Abonnieren
Wilhelmshöher Straße 1 34590 Wabern (Deutschland) info@datenschutz-manager-24.de
Impressum
Datenschutz
Hilfe
Kontakt

Abonnieren Sie unseren
Datenschutz-Newsletter

News, Fachbeiträge und Urteile
kostenlos und jederzeit abbestellbar

Jetzt Abonnieren
  • DSGVO
  • ErwG
  • BDSG
  • TTDSG
  • Infothek